Bedeutungen der Schreibweise "VOB/A"

VOB/A VOB Teil A VOB/A steht für "Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A". In Teil A der VOB werden die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen festgelegt. Die VOB/A dient als verbindliches Regelwerk für öffentliche Auftraggeber und Bieter im Baubereich. Sie regelt unter anderem das Vergabeverfahren, die Eignungskriterien der Bieter und die Vertragsbedingungen. Die Einhaltung der VOB/A soll einen fairen und transparenten Wettbewerb bei der Vergabe von Bauleistungen gewährleisten. Juristisch

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