Bedeutungen der Schreibweise "ZHG§10PrO"

ZHG§10PrO Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde Die Abkürzung ZHG§10PrO steht für die "Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde". Sie regelt die Bedingungen und Abläufe von Prüfungen im zahnmedizinischen Bereich, die gemäß dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde durchgeführt werden. Juristisch

Zufällige Abkürzungen