Bedeutungen der Schreibweise "UAbs."

UAbs. Unterabsatz UAbs ist die Abkürzung für "Unterabsatz" und wird häufig im juristischen Bereich verwendet. Ein Unterabsatz ist eine weitere Unterteilung eines Absatzes in einem Gesetzestext, der numerisch oder alphanumerisch gekennzeichnet wird. Dadurch ermöglicht ein Unterabsatz eine noch detailliertere und präzisere Darstellung von rechtlichen Bestimmungen und Regelungen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen