Bedeutungen der Schreibweise "FPfZG"

FPfZG Gesetz über die Familienpflegezeit Das FPfZG steht für das Gesetz über die Familienpflegezeit und regelt die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren und ihre verbleibende Arbeitszeit auf einen späteren Zeitpunkt verschieben können, um sich um pflegebedürftige Familienmitglieder zu kümmern. Dieses Gesetz unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre familiäre Verantwortung wahrzunehmen, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Juristisch

Zufällige Abkürzungen