Bedeutungen der Schreibweise "GedSchr"

GedSchr Gedächtnisschrift "GedSchr." ist die Abkürzung für "Gedächtnisschrift" und wird im juristischen Kontext verwendet. Eine Gedächtnisschrift ist ein schriftlicher Bericht oder eine Stellungnahme, die von einem Zeugen oder Sachverständigen angefertigt wird, um seine Erinnerungen, Beobachtungen oder Fachkenntnisse festzuhalten. Diese Schriftstücke dienen als unterstützendes Beweismittel in einem Gerichtsverfahren und ermöglichen es den Beteiligten, sich auf bestimmte Details oder Fakten zu beziehen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen