Bedeutungen der Schreibweise "DirektZahlVerpflV"

DirektZahlVerpflV Direktzahlungen-Verpflichtungsverordnung Die DirektZahlVerpflV ist eine Abkürzung für die "Direktzahlungen-Verpflichtungsverordnung". Diese Verordnung legt die Grundsätze für die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand fest. Sie regelt unter anderem die Bedingungen für Direktzahlungen an Landwirte und enthält verpflichtende Vorschriften bezüglich des Umwelt- und Naturschutzes in der Landwirtschaft. Juristisch

Zufällige Abkürzungen