Bedeutungen der Schreibweise "Dr. iur. utr."

Dr. iur. utr. iuris utriusque Die Abkürzung "Dr. iur. utr." steht für "Doktor beiderlei Rechte", also des weltlichen und des kirchlichen Rechts. Dieser akademische Grad wird in der Regel nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften verliehen. Akademische Grade

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