Bedeutungen der Schreibweise "e. Kfm."

e. Kfm. eingetragener Kaufmann "E. Kfm." steht für "eingetragener Kaufmann". Diese Abkürzung bezeichnet eine bestimmte Rechtsform eines Kaufmanns, der in das Handelsregister eingetragen ist. Dabei handelt es sich um eine Unternehmer-Personengesellschaft, die die volle Haftung für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten übernimmt. Diese Rechtsform wird häufig von kleinen und mittelständischen Unternehmen gewählt. Juristisch

Zufällige Abkürzungen