Bedeutungen der Schreibweise "Dipl.-Rpfl. (FH)"

Dipl.-Rpfl. (FH) Diplom-Rechtspfleger (FH) Die Abkürzung "Dipl.-Rpfl. (FH)" steht für den akademischen Grad "Diplom-Rechtspfleger (FH)". Rechtspfleger sind Fachkräfte im Justizbereich, die bei Gerichten und anderen rechtlichen Institutionen arbeiten. Der akademische Grad wird nach einem erfolgreich abgeschlossenen Diplomstudium an einer Fachhochschule verliehen. Rechtspfleger übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich der Rechtspflege, wie zum Beispiel die Bearbeitung von Zwangsvollstreckungen oder die Führung von Nachlassverfahren. Akademische Grade

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