Bedeutungen der Schreibweise "KdöR"

KdöR Körperschaft des öffentlichen Rechts KdöR steht für "Körperschaft des öffentlichen Rechts" und bezeichnet eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Diese Körperschaften haben eigene Rechtsfähigkeit und können wie natürliche Personen Rechte und Pflichten haben. Sie sind meist im öffentlichen Sektor tätig und erfüllen öffentliche Aufgaben, zum Beispiel kirchliche Institutionen oder öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Als KdöR können sie eigenständig Verträge abschließen, Eigentum besitzen und vor Gericht auftreten. Juristisch


Bedeutungen der Schreibweise "K.d.ö.R"

K.d.ö.R Körperschaft des öffentlichen Rechts K.d.ö.R. ist die Abkürzung für "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Dieser rechtliche Status wird bestimmten Organisationen und Institutionen verliehen, die im öffentlichen Interesse tätig sind, aber nicht als Behörden gelten. Als K.d.ö.R. genießen sie verschiedene Privilegien, wie beispielsweise die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Aufgaben zu erfüllen und hoheitliche Befugnisse auszuüben. Dieser Status dient der rechtlichen Absicherung und Anerkennung solcher Organisationen. Juristisch

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