Bedeutungen der Schreibweise "ausl."

ausl. ausländisch "ausl." ist die Kurzform für "ausländisch" und wird in juristischen Texten verwendet, um auf die Herkunft oder den Bezug zu einem anderen Land hinzuweisen. Diese Abkürzung dient dazu, den Text kompakter zu gestalten und Lesern direkt zu signalisieren, dass es sich um einen Auslandsbezug handelt. Juristisch

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