Bedeutungen der Schreibweise "KESt"

KESt Kapitalertragsteuer Die Abkürzung KESt steht für "Kapitalertragsteuer". Diese Steuer wird in Österreich auf Kapitalerträge wie zum Beispiel Zinseinkommen, Dividenden oder Kursgewinne erhoben. Sie wird in der Regel direkt von der Bank oder vom Broker einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Höhe der Kapitalertragsteuer variiert je nach Steuersatz und individuellem Steuerstatus des Steuerpflichtigen. Juristisch

KESt Kapitalertragsteuer KESt steht für Kapitalertragsteuer. Dabei handelt es sich um eine Steuer auf Kapitalerträge, die in vielen Ländern erhoben wird. Die KESt wird auf verschiedene Formen von Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erhoben und dient als Besteuerung der Einkünfte aus dem Kapitalvermögen. Die genauen Bestimmungen zur KESt variieren je nach Land und können auch von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein. Juristisch

KESt Kapitalertragsteuer KESt steht für Kapitalertragsteuer. Dabei handelt es sich um eine Steuer, die auf sämtliche Erträge aus Kapitalvermögen erhoben wird. Dazu zählen beispielsweise Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Die Kapitalertragsteuer wird in der Regel direkt von der zuständigen Bank oder dem Finanzinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie dient dazu, Einkünfte aus Kapitalvermögen gerecht zu besteuern und trägt somit zur Finanzierung des Staates bei. Juristisch

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