Bedeutungen der Schreibweise "Abschn."

Abschn. Abschnitt Abschn. ist die Abkürzung für "Abschnitt". Diese Abkürzung wird häufig im juristischen Kontext verwendet, um auf bestimmte Teile oder Abschnitte von Gesetzen, Verordnungen oder anderen rechtlichen Dokumenten zu verweisen. Ein Abschnitt kann sich auf einen bestimmten Paragraphen, eine Regelung oder einen spezifischen Teil eines Gesetzestextes beziehen. Die häufige Verwendung von Abkürzungen im juristischen Bereich ermöglicht eine prägnante und effiziente Kommunikation zwischen Juristen und Fachleuten des Rechts. Juristisch

Zufällige Abkürzungen