Bedeutungen der Schreibweise "AbfVerbrGebV"

AbfVerbrGebV Verordnung zur Erhebung von Gebühren bei notifizierungsbedürftigen Verbringungen von Abfällen durch die Bundesrepublik Deutschland Die Abkürzung "AbfVerbrGebV" steht für die "Verordnung zur Erhebung von Gebühren bei notifizierungsbedürftigen Verbringungen von Abfällen durch die Bundesrepublik Deutschland". Diese Verordnung regelt, welche Gebühren bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen von Deutschland in andere Länder erhoben werden. Sie dient dazu, die damit verbundenen Kosten zu decken und eine umweltgerechte Abfallentsorgung zu gewährleisten. Juristisch

Zufällige Abkürzungen