Bedeutungen der Schreibweise "EG-VollstrTitelVO"

EG-VollstrTitelVO Verordnung zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen Die Abkürzung EG-VollstrTitelVO steht für die "Verordnung zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen". Diese Verordnung ermöglicht es Gläubigern, einen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen zu erhalten, der in allen EU-Mitgliedstaaten sofort vollstreckbar ist. Dadurch wird die grenzüberschreitende Durchsetzung von Forderungen erleichtert und beschleunigt. Juristisch

Zufällige Abkürzungen