Bedeutungen der Schreibweise "ZollKostV"

ZollKostV Zollkostenverordnung Die Abkürzung "ZollKostV" steht für die Zollkostenverordnung. Diese Verordnung regelt die Gebühren und Kosten, die im Zusammenhang mit dem Zollverfahren entstehen. Sie legt beispielsweise fest, welche Gebühren für die Zollabfertigung von Waren erhoben werden und wie diese berechnet werden. Die ZollKostV ist ein wichtiger Bestandteil des juristischen Rahmens im Kontext des Zolls. Juristisch

Zufällige Abkürzungen