Bedeutungen der Schreibweise "Zahnärzte-ZV"

Zahnärzte-ZV Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte Die Abkürzung "Zahnärzte-ZV" steht für die "Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte". Diese Verordnung regelt die Zulassung von Zahnärzten zur Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Sie legt unter anderem die Voraussetzungen für die Zulassung, die Vergütung sowie die Pflichten der Zahnärzte fest. Die Zahnärzte-ZV ist ein wichtiger rechtlicher Rahmen für die Tätigkeit von Zahnärzten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Juristisch

Zufällige Abkürzungen