Bedeutungen der Schreibweise "WoBindG"

WoBindG Wohnungsbindungsgesetz Das WoBindG steht für das Wohnungsbindungsgesetz. Dieses Gesetz regelt die Bindung von Wohnungen an bestimmte Zwecke, wie zum Beispiel die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Es legt fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Wohnung in den Schutzbereich des Gesetzes fällt und welche Rechte und Pflichten für Vermieter und Mieter damit einhergehen. Das WoBindG dient somit der Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum und der Förderung sozialer Belange im Wohnungsmarkt. Juristisch

Zufällige Abkürzungen