Bedeutungen der Schreibweise "VwKostG"

VwKostG Verwaltungskostengesetz Das VwKostG steht für das Verwaltungskostengesetz. Es handelt sich dabei um ein juristisches Gesetz, das die Regelungen für die Erhebung von Verwaltungskosten festlegt. Es legt fest, welche Gebühren für bestimmte Verwaltungsleistungen anfallen und unter welchen Voraussetzungen diese erhoben werden dürfen. Das VwKostG dient der rechtlichen Grundlage für die Kostenbeteiligung von Bürgern an Verwaltungsverfahren und zielt darauf ab, Verwaltungsaufwand angemessen zu vergüten. Juristisch

Zufällige Abkürzungen