Bedeutungen der Schreibweise "v.u.g."

v.u.g. vorgelesen und genehmigt Die Abkürzung "v.u.g." steht für "vorgelesen und genehmigt". Diese Abkürzung wird häufig im juristischen Kontext verwendet und kennzeichnet, dass ein Dokument oder eine Vereinbarung vor dem endgültigen Genehmigungsprozess vorgelesen und akzeptiert wurde. Juristisch

Zufällige Abkürzungen