Bedeutungen der Schreibweise "Vors."

Vors. Vorsitzende Die Abkürzung "Vors." steht im juristischen Kontext für "Vorsitzende". Gemeint ist damit eine Person, die den Vorsitz oder die Leitung einer Sitzung, eines Gerichtsverfahrens oder einer Organisation innehat. Die Abkürzung ermöglicht eine prägnante und schnelle Bezeichnung für diese Position. Juristisch

Zufällige Abkürzungen