Bedeutungen der Schreibweise "VOB/B"

VOB/B VOB Teil B Die Abkürzung VOB/B steht für "VOB Teil B". Dabei handelt es sich um die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Diese VOB regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bauverträge und enthält Bestimmungen zu unterschiedlichen Aspekten der Bauleistung, wie etwa Vergütungsregelungen, Gewährleistung oder Vertragsstrafen. Sie dient als wichtige Grundlage für Bauverträge und schafft einheitliche Bestimmungen für Auftraggeber und Auftragnehmer. Juristisch

Zufällige Abkürzungen