Bedeutungen der Schreibweise "VersRücklG"

VersRücklG Versorgungsrücklagegesetz Das VersRücklG steht für das "Versorgungsrücklagegesetz". Dieses Gesetz regelt die Einrichtung und Verwaltung einer Versorgungsrücklage des Bundes. Diese Rücklage dient dazu, künftige finanzielle Verpflichtungen des Bundes im Bereich der Versorgung (z.B. Pensionen) abzusichern. Das Gesetz legt fest, wie die Rücklage gebildet wird, welche Einnahmen dafür verwendet werden und wie sie angelegt und verwaltet werden soll. Es stellt somit sicher, dass genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, um die Versorgung von Beamten und Pensionären langfristig sicherzustellen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen