Bedeutungen der Schreibweise "VersG"

VersG Versammlungsgesetz Das VersG ist die Abkürzung für das Versammlungsgesetz. Dieses Gesetz regelt in Deutschland die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Es legt dabei unter anderem fest, dass Versammlungen angemeldet werden müssen und dass die Behörden gewisse Einschränkungen vornehmen können, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Das VersG stellt sicher, dass Versammlungen in geordneter und friedlicher Weise ablaufen können. Juristisch

Zufällige Abkürzungen