Bedeutungen der Schreibweise "VerschG"

VerschG Verschollenheitsgesetz Das VerschG ist das Abkürzung für das Verschollenheitsgesetz. Dieses juristische Gesetz regelt, was zu tun ist, wenn eine Person als verschollen gilt, also ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und sie vermutlich verstorben ist. Das VerschG enthält Vorschriften dazu, wie Vermögen verwaltet und Erbschaften geregelt werden, wenn keine rechtzeitige Verfügung der verschollenen Person vorliegt. Es dient somit dazu, die rechtliche Lage in solchen Fällen zu klären und die Interessen der Betroffenen zu schützen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen