Bedeutungen der Schreibweise "VerpflG"

VerpflG Verpflichtungsgesetz Das VerpflG, oder Verpflichtungsgesetz, ist ein juristisches Gesetz, das die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen regelt. Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verpflichtung von Personen fest, die keine Beamten sind, aber dennoch bestimmte Aufgaben oder Verantwortlichkeiten übernehmen sollen. Juristisch

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