Bedeutungen der Schreibweise "Verf."

Verf. Verfahren Die Abkürzung "Verf." steht für "Verfahren" und wird im juristischen Kontext verwendet. Sie dient dazu, den Begriff Verfahren auf kurze und prägnante Weise abzukürzen. Juristisch

Verf. Verfassung Die Abkürzung "Verf." steht für "Verfassung". Sie wird vor allem im juristischen Kontext verwendet, um auf das grundlegende Rechtsdokument eines Staates oder einer Organisation hinzuweisen. Die Verfassung legt die Grundprinzipien, die Organisation der Regierung, sowie die Rechte und Pflichten der Bürger fest. Mit dieser Abkürzung kann auf die Verfassung in schriftlichen Texten oder Gesetzestexten verwiesen werden. Juristisch

Verf. Verfügung Die Abkürzung "Verf." steht für "Verfügung". Diese juristische Begrifflichkeit bezeichnet eine handlungsfähige Anordnung oder Entscheidung, die eine Person trifft. Eine Verfügung kann beispielsweise in Form eines schriftlichen Dokuments verfasst sein, um bestimmte Rechte oder Pflichten festzulegen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen