Bedeutungen der Schreibweise "VereinsG"

VereinsG Vereinsgesetz Die Abkürzung "VereinsG" steht für das Vereinsgesetz. Dabei handelt es sich um ein juristisches Regelwerk, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vereine in einem bestimmten Land festlegt. Das Vereinsgesetz regelt unter anderem Fragen zur Gründung und Gestaltung von Vereinen, ihre Organe und ihre rechtlichen Verpflichtungen. Es bietet den Vereinsmitgliedern und anderen Interessierten einen Leitfaden für die rechtliche Ausführung und Organisation von Vereinen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen