Bedeutungen der Schreibweise "UrlG"

UrlG Urlaubsgesetz Das UrlG steht für das Urlaubsgesetz und regelt in Österreich den Anspruch auf Erholungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es legt unter anderem die Mindestdauer des Urlaubs, die Berechnung des Urlaubsanspruchs und die Constraints für die Urlaubsgewährung fest. Das UrlG dient dem Schutz der Arbeitnehmer und gewährleistet, dass sie regelmäßig Pausen vom Arbeitsalltag nehmen können, um sich zu erholen und neue Energie zu tanken. Juristisch

Zufällige Abkürzungen