Bedeutungen der Schreibweise "UKlaG"

UKlaG Unterlassungsklagengesetz Das UKlaG steht für das Unterlassungsklagengesetz. Es handelt sich dabei um ein deutsches Gesetz, das Verbraucherschutzrechte stärkt. Es ermöglicht Verbraucherschutzverbänden, im Namen der Verbraucher Unterlassungsklagen gegen Unternehmen einzureichen, die gegen gesetzliche Regeln verstoßen. Das UKlaG dient somit dazu, Verbraucherinteressen zu schützen und faire Bedingungen im Wettbewerb sicherzustellen. Es regelt die Voraussetzungen und den Ablauf von Unterlassungsklagen, um unzulässige Geschäftspraktiken zu unterbinden. Juristisch

Zufällige Abkürzungen