Bedeutungen der Schreibweise "SpruchG"

SpruchG Spruchverfahrensgesetz Das SpruchG steht für das Spruchverfahrensgesetz und regelt das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren. Es handelt sich dabei um ein juristisches Verfahren, bei dem die angemessene Abfindung von Aktionären oder Gesellschaftern bei einer Unternehmensübernahme oder Umstrukturierung festgelegt wird. Das Gesetz stellt sicher, dass die Rechte der betroffenen Aktionäre oder Gesellschafter gewahrt werden und ihnen eine gerechte Entschädigung zukommt. Juristisch

Zufällige Abkürzungen