Bedeutungen der Schreibweise "SchlG"

SchlG Schlichtungsgesetz Das Kürzel SchlG steht für "Schlichtungsgesetz". Es handelt sich dabei um ein Gesetz, das die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung regelt. Die Beteiligten eines Konflikts sind verpflichtet, vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung erst eine Schlichtung durchzuführen. Dabei wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden, um Streitigkeiten schneller und kostengünstiger beizulegen. Das Schlichtungsgesetz dient somit der Förderung einer außergerichtlichen Streitbeilegung und entlastet gleichzeitig das Justizsystem. Juristisch

Zufällige Abkürzungen