Bedeutungen der Schreibweise "Rspr."

Rspr. Rechtsprechung Rspr. steht für Rechtsprechung und wird vor allem im juristischen Bereich verwendet. Es bezieht sich auf die von Gerichten getroffenen Entscheidungen, die als Präzedenzfälle für ähnliche Fälle dienen. Rechtsprechung umfasst sowohl Urteile nationaler Gerichte als auch die Entscheidungen internationaler Gerichtshöfe. Sie bildet eine wichtige Grundlage für die Auslegung und Anwendung von Gesetzen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen