Bedeutungen der Schreibweise "RiBAG"

RiBAG Richter am Bundesarbeitsgericht RiBAG steht für "Richter am Bundesarbeitsgericht" und bezeichnet einen Richter, der am höchsten deutschen Arbeitsgericht tätig ist. Als Teil der judikativen Gewalt entscheidet ein RiBAG über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und trägt somit zur Rechtsprechung in diesem Bereich bei. Die Berufsbezeichnung RiBAG setzt eine langjährige juristische Ausbildung und Erfahrung voraus. Juristisch

Zufällige Abkürzungen