Bedeutungen der Schreibweise "RGZ"

RGZ Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Die Abkürzung RGZ steht für "Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen". Dabei handelt es sich um eine amtliche Sammlung von Urteilen, die vom Reichsgericht – dem höchsten Gericht für Zivilsachen im Deutschen Reich – gefällt wurden. Die RGZ dient als wichtige juristische Quelle und beinhaltet wegweisende Entscheidungen, die als Grundlage für die Auslegung des Zivilrechts herangezogen werden können. Juristisch

Zufällige Abkürzungen