Bedeutungen der Schreibweise "RGebStV"

RGebStV Rundfunkgebührenstaatsvertrag Der RGebStV steht für den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, welcher die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren in Deutschland darstellt. Dieser Vertrag regelt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Ländern und legt die Bedingungen für die Gebührenpflicht fest. Darüber hinaus regelt der RGebStV auch die Zuständigkeiten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und stellt sicher, dass ein qualitativ hochwertiges Programmangebot gewährleistet wird. Juristisch

Zufällige Abkürzungen