Bedeutungen der Schreibweise "RechtspflegerG"

RechtspflegerG Rechtspflegergesetz Das RechtspflegerG ist das Abkürzung für das Rechtspflegergesetz. Dieses Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse und Aufgaben der Rechtspfleger in Deutschland. Rechtspfleger sind staatliche Beamte, die in verschiedenen Gerichts- und Justizbehörden tätig sind. Sie nehmen Aufgaben wahr, die früher ausschließlich Richtern vorbehalten waren, wie zum Beispiel die Bearbeitung von gerichtlichen Verfahren, die Erlassung von Urteilen und die Durchführung von Zwangsvollstreckungen. Das RechtspflegerG legt dabei die genauen Rechte und Pflichten der Rechtspfleger fest. Juristisch

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