Bedeutungen der Schreibweise "ReblV"

ReblV Verordnung zur Bekämpfung der Reblaus REBLV steht für die "Verordnung zur Bekämpfung der Reblaus". Diese Verordnung im juristischen Kontext wurde erlassen, um effektive Maßnahmen gegen die Reblaus, einen gefährlichen Schädling im Weinbau, zu ergreifen. Sie regelt die Vorgehensweise zur Erkennung, Vorbeugung und Bekämpfung der Reblausbefälle, um die Weinproduktion zu schützen und zu erhalten. Durch die REBLV sollen Winzer und Weinbauern unterstützt werden, um den Befall der Reblaus einzudämmen und somit die Qualität der Weine zu gewährleisten. Juristisch

Zufällige Abkürzungen