Bedeutungen der Schreibweise "pVV"

pVV positive Vertragsverletzung Die Abkürzung pVV steht für "positive Vertragsverletzung". Dieser juristische Begriff beschreibt eine Situation, in der eine Partei einen Vertrag zwar formal erfüllt, aber dabei dennoch bestimmte Pflichten oder Zusicherungen verletzt. Eine pVV liegt vor, wenn zwar eine Leistung erbracht wird, diese jedoch mangelhaft ist oder die vereinbarten Bedingungen nicht erfüllt werden. Dies kann zu rechtlichen Konsequenzen führen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Juristisch

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