Bedeutungen der Schreibweise "PflegeZG"

PflegeZG Pflegezeitgesetz Das PflegeZG steht für das Pflegezeitgesetz, welches in Deutschland die Möglichkeit regelt, eine zeitlich begrenzte Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich um nahe Angehörige in einer akuten Pflegesituation zu kümmern. Es gewährt Arbeitnehmern das Recht, Pflegezeit zu nehmen, ohne ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Das Gesetz soll die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegepflichten fördern und Arbeitnehmer dabei unterstützen, ihre familiären Verpflichtungen wahrzunehmen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen