Bedeutungen der Schreibweise "PBZugV"

PBZugV Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr Die Abkürzung PBZugV steht für "Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr". Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und Bedingungen, die für den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrs erforderlich sind. Dies betrifft beispielsweise den Personenbeförderungsgewerbeschein, die fachliche Eignung und das Maß an Zuverlässigkeit. Die PBZugV ist ein juristisches Regelwerk, das den Rahmen für eine sichere und verantwortungsbewusste Ausübung dieses Berufs schafft. Juristisch

Zufällige Abkürzungen