Bedeutungen der Schreibweise "ParteiG"

ParteiG Parteiengesetz Das "ParteiG" ist das Abkürzung für das "Parteiengesetz". Dieses Gesetz regelt alle rechtlichen Bestimmungen für politische Parteien in Deutschland. Es legt unter anderem fest, wie eine Partei gegründet wird, welche Voraussetzungen sie erfüllen muss und welche Rechte und Pflichten sie hat. Das ParteiG dient der demokratischen Ordnung und Transparenz im politischen System und sichert die freie Entfaltung der Parteien. Juristisch

Zufällige Abkürzungen