Bedeutungen der Schreibweise "OLGZ"

OLGZ Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit OLGZ steht für "Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit". Diese Abkürzung bezieht sich auf eine Sammlung von Urteilen, die von den Oberlandesgerichten in Deutschland gefällt wurden. Diese Urteile umfassen Fälle aus dem Bereich des Zivilrechts sowie der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die OLGZ ist eine wichtige Quelle für Juristen, um sich über aktuelle Entscheidungen und Rechtsprechungen zu informieren. Juristisch

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