Bedeutungen der Schreibweise "OLGSt"

OLGSt Entscheidungen der Oberlandesgerichte zum Straf- und Strafverfahrensrecht OLGSt. steht für "Entscheidungen der Oberlandesgerichte zum Straf- und Strafverfahrensrecht" und bezieht sich auf Urteile und Beschlüsse, die von den Oberlandesgerichten in Straf- und Strafverfahrensfragen getroffen wurden. Diese Entscheidungen sind von hoher Relevanz für Juristen und dienen als wichtige Quelle für die Auslegung und Anwendung des Strafrechts. Juristisch

Zufällige Abkürzungen