Bedeutungen der Schreibweise "OLG"

OLG Oberlandesgericht OLG steht für Oberlandesgericht. Das Oberlandesgericht ist in Deutschland die zweite Instanz des ordentlichen Gerichtsaufbaus. Es handelt sich um übergeordnete Gerichte der Landgerichte und nimmt insbesondere Rechtsmittelverfahren gegen deren Entscheidungen wahr. Das OLG entscheidet über Berufungen und Beschwerden und ist in den meisten Ländern Deutschlands in mehreren Bezirken vertreten. Es befasst sich mit zivil-, straf- und familiengerichtlichen Angelegenheiten. Das OLG stellt somit eine wichtige Instanz der deutschen Justiz dar. Juristisch

Zufällige Abkürzungen