Bedeutungen der Schreibweise "o.ä."

o.ä. oder ähnliche Die Abkürzung "o.ä." steht für "oder ähnliche". Sie wird verwendet, um anzuzeigen, dass etwas in ähnlicher Weise oder Art gilt. In juristischem Kontext kann sie beispielsweise bedeuten, dass verschiedene Gesetze oder Regelungen ähnliche Auswirkungen haben oder auf ähnliche Fälle angewendet werden können. Juristisch

Zufällige Abkürzungen