Bedeutungen der Schreibweise "NotLPlVbgG"

NotLPlVbgG Gesetz zu der Vereinbarung über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der Maritimen Notfallvorsorge Das Kürzel "NotLPlVbgG" steht für das Gesetz zu der Vereinbarung über die Zuweisung eines Notliegeplatzes im Rahmen der Maritimen Notfallvorsorge. Dieses Gesetz regelt die Verfügbarkeit von Notliegeplätzen für Schiffe bei maritimen Notfällen und stellt sicher, dass im Ernstfall angemessene Vorsorgemaßnahmen für die sichere Unterbringung der betroffenen Schiffe getroffen werden können. Juristisch

Zufällige Abkürzungen