Bedeutungen der Schreibweise "Nachw."

Nachw. Nachwort Die Abkürzung "Nachw." steht für "Nachwort". Ein Nachwort ist ein ergänzender Text, der am Ende eines Werkes verfasst wird. Es beinhaltet eine Reflexion, Zusammenfassung oder weitere Erläuterungen zum Inhalt des Hauptwerkes. Juristisch betrachtet kann ein Nachwort beispielsweise zusätzliche rechtliche Aspekte oder eine Schlussbetrachtung zu einem juristischen Fall enthalten. Juristisch

Zufällige Abkürzungen