Bedeutungen der Schreibweise "MitbestG"

MitbestG Mitbestimmungsgesetz Das MitbestG ist das Kürzel für das Mitbestimmungsgesetz. Dieses rechtliche Regelwerk ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in bestimmten Unternehmen, aktiv an unternehmerischen Entscheidungen mitzuwirken. Durch betriebliche Mitbestimmungsgremien wie Betriebsräte oder Aufsichtsräte haben sie ein Recht auf Information, Anhörung und Mitbestimmung, um ihre Interessen zu vertreten und die Arbeitsbedingungen mitzugestalten. Das MitbestG trägt somit zur Demokratisierung von Arbeitsverhältnissen bei und stärkt die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Juristisch

Zufällige Abkürzungen