Bedeutungen der Schreibweise "LegRegG"

LegRegG Legehennenbetriebsregistergesetz Das LegRegG steht für das Legehennenbetriebsregistergesetz. Dieses Gesetz regelt die Registrierung von Betrieben, die Legehennen halten. Es legt fest, dass alle Betriebe, die Legehennen halten, in ein spezielles Register aufgenommen werden müssen. Dadurch soll eine bessere Kontrolle und Überwachung der Haltung von Legehennen gewährleistet werden. Das Gesetz dient somit dem Tierschutz und soll sicherstellen, dass die Haltung von Legehennen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Juristisch

Zufällige Abkürzungen